Schutzkonzept

Erstellung eines Schutzkonzepts vor Gewalt

für die Wohngruppe-Nado gemäß § 45 Abs.

2 Nr. 4 SGB VIII, in Verbindung mit § 48a

Abs. 1 SGB VIII oder § 15 AG SGB VIII

(Niedersächsisches Landesjugendamt).

1-Vorbemerkungen

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung von Jugendlichen (KJSG) ist am 10.06.2021 eine umfassende Reform des SGB VIII in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, alle Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, sie vor Gefährdungen ihres Wohls zu schützen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Für die Wohngruppe Nado – Jugendhaus in der Nadorster Straße 163b, 26123 Oldenburg, in der bis zu sechs Jugendliche betreut werden, gilt diese Verpflichtung gleichermaßen. Der Gesetzgeber fordert gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII, dass sowohl bestehende als auch neu zu gründende Einrichtungen ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickeln und kontinuierlich umsetzen. Dieses Konzept ist eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis.

Das Schutzkonzept soll sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl derJugendlichen in der Wohngruppe Nado konsequent geschützt werden. Es muss individuell auf die Einrichtung zugeschnitten sein und dabei folgende Aspekte berücksichtigen:

• Zweck der Wohngruppe

• Zielgruppe (Jugendliche mit besonderen Schutzbedarfen)

• Fachliches Profil und Betreuungsschwerpunkte

• Größe der Einrichtung (bis zu sechs Plätze)

• Räumlichkeiten und Ausstattung

Zielsetzung des Gewaltschutzkonzepts

Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln, das folgende Ziele verfolgt:

1. Förderung einer sicheren Umgebung: Die Wohngruppe Nado soll ein Ort sein, an dem sich die Jugendlichen sicher und geschützt fühlen.

2. Schutz vor Gewalt: Physische, psychische und sexualisierte Gewalt müssen durch klare Maßnahmen und Standards präventiv verhindert werden.

3. Stärkung der Jugendrechte: Alle Maßnahmen sollen darauf ausgerichtet sein, die Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihre Teilhabe zu ermöglichen.

4. Kontinuierliche Weiterentwicklung: Das Konzept muss regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen und Praxiserfahrungen angepasst werden.

Umsetzung

Im Rahmen des Partizipation Prozesses sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngruppe Nado in die Erstellung und Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts eingebunden werden. Ziel ist es, eine gemeinsame Haltung zu entwickeln, die Grundlage für die tägliche Arbeit mit den Jugendlichen ist. Das Konzept wird regelmäßig überprüft, angepasst und in der täglichen Arbeit angewendet, um langfristig eine gewaltfreie und fördernde Umgebung sicherzustellen.

Das Landesjugendamt unterstützt den Träger gemäß § 8b Abs. 2 und 3 SGB VIII in der fachlichen Ausarbeitung und Umsetzung des Schutzkonzepts.

2. Selbstverständnis der Wohngruppe Nado

Das Selbstverständnis der Wohngruppe Nado bildet die Grundlage für den pädagogischen Alltag und orientiert sich sowohl an den rechtlichen Vorgaben (§ 8a und § 45 SGB VIII) als auch an den spezifischen Zielsetzungen der Einrichtung. Im Mittelpunkt stehen der Schutz der Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt sowie die Förderung eines wertschätzenden, respektvollen und sicheren Zusammenlebens.

Werte und Grundhaltungen

Die Wohngruppe Nado legt besonderen Wert auf:

1. Wertschätzung und Respekt: Jeder Jugendliche wird in seinerihrer individuellen Persönlichkeit anerkannt. Eine respektvolle Kommunikation und ein achtsamer Umgang prägen die Arbeit.

2. Diversität: Unterschiedliche kulturelle, religiöse, sprachliche und soziale Hintergründe der Jugendlichen werden berücksichtigt, respektiert und aktiv gefördert.

3. Sensibilität für Vulnerabilitäten: Jugendliche, die besondere Schutzbedarfe haben, erfahren einen besonders achtsamen Umgang, der ihre individuellen Bedürfnisse und Grenzen respektiert.

4. Teilhabe: Die Jugendlichen werden aktiv in die Gestaltung ihres Alltags und in Entscheidungsprozesse eingebunden, um ihre Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu fördern.

Umsetzung der Werte im Alltag

• Wertschätzung und Respekt leben: Durch regelmäßige Gespräche und Reflexionsrunden zwischen Mitarbeitenden und Jugendlichen wird eine Atmosphäre des Vertrauens geschaffen.

• Partizipation stärken: Jugendliche können Vorschläge und Meinungen aktiv einbringen, beispielsweise bei der Gestaltung der Tagesstruktur, Freizeitplanung oder Regeln in der Wohngruppe.

• Machtstrukturen entgegenwirken: Das Team reflektiert regelmäßig die eigene Haltung, um Hierarchien kritisch zu hinterfragen und ein Machtgefälle zu vermeiden.

Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex definiert klare Regeln für das Miteinander in der Wohngruppe und dient als Orientierungshilfe für Mitarbeitende, Jugendliche.

Er umfasst:

• Nähe und Distanz: Der Umgang mit körperlicher Nähe und Berührungen wird klar geregelt und sensibel gehandhabt. Die Intimsphäre jedes*r Jugendlichen wird streng respektiert.

• Respektvolle Sprache: Die Kommunikation ist stets frei von Diskriminierung, Herabwürdigungen oder Gewalt.

• Umgang mit digitalen Medien: Die Nutzung von Smartphones und sozialen Medien wird begleitet, um Risiken wie Cybermobbing oder unangemessene Inhalte zu minimieren.

• Angemessenheit von Körperkontakten: Körperkontakt erfolgt nur im angemessenen Rahmen und stets mit Einverständnis des Kindes.

• Verhalten bei Aktivitäten: Auf Freizeiten oder Reisen gelten klare Regeln, die Sicherheit und einen wertschätzenden Umgang gewährleisten.

Der Verhaltenskodex wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden und den Jugendlichen erarbeitet, um sicherzustellen, dass er von allen verstanden, akzeptiert und gelebt wird. Eine Möglichkeit ist, diesen in einfacher Sprache oder als grafische Darstellung (z. B. Verhaltensampel) zu visualisieren und sichtbar in der Wohngruppe auszuhängen.

Umgang mit Regelverstößen

• Es gibt eine klare, einrichtungsinterne Vereinbarung zum Umgang mit Regelübertretungen.

• Pädagogische Maßnahmen sind stets wertschätzend, lösungsorientiert und zielen darauf ab, den Jugendlichen die Möglichkeit zur Reflexion und Wiedergutmachung zu geben.

• Regelverstöße werden in Ruhe analysiert, wobei die Perspektiven der Betroffenen gehört und berücksichtigt werden.

3. Kooperation und unterstützende Netzwerke

Die Kooperation mit externen Partnern und unterstützenden Netzwerken ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzepts der Wohngruppe Nado. Gerade bei der Betreuung von sechs Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren ist es wichtig, dass die Wohngruppe nicht isoliert agiert, sondern auf ein breites Netzwerk zurückgreifen kann, um präventiv und unterstützend tätig zu sein.

Ziel der Kooperation

Ziel ist es, durch die Einbindung von Fachberatungsstellen, örtlichen Institutionen und Kooperationsnetzwerken die Entwicklung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Gewaltschutzkonzepts zu fördern. Diese Zusammenarbeit soll dazu beitragen, die Qualität der Betreuung zu steigern, Schutzmaßnahmen zu optimieren und eine schnelle, effektive Unterstützung in Krisensituationen zu gewährleisten.

Unterstützende Hilfestrukturen

Die Wohngruppe Nado nutzt regionale und überregionale Hilfestrukturen, die auf die Bedürfnisse der Zielgruppe (Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren) ausgerichtet sind. Dazu zählen unter anderem:

• Fachberatungsstellen für Gewaltprävention, Traumapädagogik und Krisenintervention.

• Jugendämter und deren spezialisierte Beratungsstellen, insbesondere für den Jugendschutz (§ 8a SGB VIII).

• Psychologische Beratungsstellen für Jugendliche mit psychischen Belastungen.

• Polizei und spezialisierte Ansprechpartner*innen für Jugend- und Gewaltschutz.

• Schulsozialarbeit und Kooperation mit Schulen, falls schulische Konflikte in die Betreuung einwirken

Interne und externe Kooperationspartner

Bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts werden folgende Personen und Institutionen eingebunden:

1. Interne Partner:

• Mitarbeitende der Wohngruppe (pädagogische Fachkräfte und Leitung).

• Jugendliche der Wohngruppe (partizipative Mitgestaltung des Konzepts).

2. Externe Partner:

• Fachstellen für Jugendschutz und Gewaltprävention (Beratung und fachliche Begleitung).

• Therapeutinnen und Psychologinnen für Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf.

• Kooperationsnetzwerke vor Ort, wie z. B. „Runde Tische“ zur Gewaltprävention, die verschiedene Akteure aus Jugendhilfe, Bildung und Polizei zusammenbringen.

• Vormundschaften und Betreuungen, wenn Jugendliche unter rechtlicher Betreuung stehen.

Praktische Umsetzung

1. Erarbeitung des Schutzkonzepts:

• Fachberatungsstellen und externe Expert*innen werden zu Workshops eingeladen, um konkrete Maßnahmen und Handlungsrichtlinien zu entwickeln.

• Die Mitarbeitenden und Jugendlichen der Wohngruppe nehmen aktiv an der Gestaltung des Konzepts teil, um es auf die Bedürfnisse der Zielgruppe abzustimmen.

2. Krisenmanagement:

• Es wird ein klarer Notfallplan erstellt, der definiert, welche externen Stellen im Krisenfall (z. B. Gewaltvorfälle) kontaktiert werden müssen.

• Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden stellen sicher, dass sie die entsprechenden Kontakte und Abläufe kennen.

3. Regelmäßige Reflexion und Weiterentwicklung:

• Die Wohngruppe beteiligt sich an bestehenden Netzwerken, wie z. B. regionalen „Runden Tischen“, und arbeitet aktiv an deren Weiterentwicklung mit.

• Feedback und Erfahrungen aus dem Alltag der Wohngruppe werden genutzt, um die Kooperationen und Schutzmaßnahmen weiter zu optimieren.

4. Personalmanagement in der Wohngruppe Nado

Die Auswahl, Qualifikation und Unterstützung der Mitarbeiter*innen sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Schutzkonzepts. Die Sicherstellung von fachlicher und persönlicher Eignung sowie kontinuierlicher Weiterbildung ist notwendig, um die Qualität der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten und den Schutz der Jugendlichen nachhaltig sicherzustellen.

a) Personalauswahlverfahren

Voraussetzungen und Eignungsprüfung:

Die Wohngruppe Nado legt großen Wert darauf, dass alle Mitarbeiter*innen sowohl fachlich als auch persönlich für die Arbeit mit Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren geeignet sind. Dafür werden im Rahmen des Einstellungsprozesses folgende Maßnahmen umgesetzt:

1. Eingehendes Vorstellungsgespräch:

• Jugendrechte und das Selbstverständnis der Wohngruppe werden thematisiert, um sicherzustellen, dass die Bewerber*innen mit den Werten und Zielen der Einrichtung übereinstimmen.

• Pädagogische Haltung, Reflexionsfähigkeit und ein respektvoller Umgang mit Machtverhältnissen werden überprüften .

2. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis:

• Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII ist zwingend erforderlich.

3. Einarbeitungsphase:

• Neue Mitarbeiter*innen werden in einem strukturierten Einarbeitungsverfahren auf ihre Aufgaben vorbereitet.

• Regelmäßige Reflexionsgespräche während der Einarbeitung helfen, die Passung zur Einrichtung und den individuellen Unterstützungsbedarf zu evaluieren.

Fortlaufende Evaluation der Eignung:

• In regelmäßigen Mitarbeitergesprächen werden pädagogische Haltung, Arbeitsweise und Herausforderungen besprochen.

• Der individuelle Fortbildungs- und Unterstützungsbedarf wird kontinuierlich ermittelt und aufgegriffen.

b) Qualifikation und Unterstützung von Mitarbeiter*innen

Fachspezifische Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung:

Alle Mitarbeitenden der Wohngruppe verfügen über eine fundierte pädagogische Ausbildung, die durch regelmäßige Fortbildungen ergänzt wird. Ziel ist es, die Kompetenzen der Mitarbeitenden ständig zu erweitern, insbesondere in sensiblen Bereichen wie Gewaltprävention und Jugendschutz.

Themenschwerpunkte der Fortbildungen:

• Sensibilisierung für Machtstrukturen: Erkennen und Vermeiden von Machtmissbrauch in der pädagogischen Arbeit.

• Gewaltprävention: Erkennen von Gewaltformen, Täterstrategien und Schutzmaßnahmen.

• Jugendrechte und Schutzbedürfnisse: Besondere Beachtung der Rechte und Bedürfnisse von Jugendlichen, insbesondere von vulnerablen Gruppen (z. B. Jugendliche mit Behinderungen oder Traumatisierungen).

• Reflexionsfähigkeit: Schulung im Umgang mit bewussten und unbewussten Grenzverletzungen sowie die Auswertung wiederkehrender Muster im Arbeitsalltag.

Interne und externe Unterstützungsangebote:

Die Wohngruppe Nado stellt sicher, dass den Mitarbeitenden folgende Reflexions- und Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen:

1. Intervision: Kollegialer Austausch zur Reflexion der pädagogischen Arbeit.

2. Supervision: Professionelle Begleitung zur Reflexion persönlicher und beruflicher Herausforderungen.

3. Fachberatung: Externe Beratung durch Spezialisten*innen für Gewaltprävention und Jugendschutz.

Motivation zur Weiterbildung:

• Die Leitung der Wohngruppe fördert die Motivation zur Weiterbildung durch:

• Einbindung der Mitarbeitenden in die Auswahl der Fortbildungsthemen.

• Übernahme von Fortbildungskosten und Freistellung für Schulungen.

• Wertschätzung und Anerkennung der Weiterbildungsergebnisse (z. B. interne Präsentationen der erlernten Inhalte)

Dokumentation und Evaluation:

• Die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen wird dokumentiert, und die Inhalte werden regelmäßig auf ihre Relevanz für die Praxis überprüft.

• Durch jährliche Mitarbeitergespräche wird der individuelle Fortbildungsbedarf erhoben und in den Qualifikationsplan integriert.

5. Partizipation in der Wohngruppe Nado

Die aktive Beteiligung der Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil eines wirksamen Schutzkonzepts. Durch die Einbindung der Jugendlichen in Entscheidungsprozesse und die Stärkung ihrer Rechte wird nicht nur der Jugendschutz gefördert, sondern auch eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen, in der Konflikte und Gewalt offen thematisiert werden können.

Zielsetzung der Partizipation

• Sicherung der Jugendrechte: Die Jugendlichen sollen ihre Rechte kennen, verstehen und wissen, wie sie diese in der Wohngruppe einfordern können.

• Stärkung der Selbstwirksamkeit: Durch Beteiligung erfahren die Jugendlichen, dass ihre Meinungen und Wünsche ernst genommen und umgesetzt werden können.

• Prävention von Gewalt: Offenheit und Mitbestimmung fördern ein respektvolles Miteinander und minimieren das Risiko von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen.

Einbindung in die (Weiter)Entwicklung des Schutzkonzepts

1. Workshops und Gruppenbesprechungen:

• Die Jugendlichen werden regelmäßig in moderierten Workshops eingeladen, um über ihre Bedürfnisse, Ängste und Verbesserungsvorschläge zu sprechen.

• Themen wie Gewaltprävention, Konfliktbewältigung und Jugendrechte werden altersgerecht aufgearbeitet und diskutiert.

2. Feedbacksystem:

• Anonyme und offene Feedbackmöglichkeiten (z. B. Briefkasten oder digitale Plattform) ermöglichen es den Jugendlichen, ihre Anliegen jederzeit zu äußern.

• Ergebnisse werden in Gruppensitzungen besprochen und bei Bedarf in das Schutzkonzept integriert.

3. Partizipative Entwicklung von Regeln:

• Gemeinsam mit den Jugendlichen werden Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Konfliktlösung erarbeitet.

• Die Regeln werden in verständlicher Sprache und gegebenenfalls grafisch dargestellt, sodass alle sie nachvollziehen können.

Rahmenbedingungen für Partizipation

1. Sicherstellung eines geschützten Rahmens:

• Vertrauliche Gespräche und eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen einen sicheren Raum für Partizipation.

• Pädagogische Fachkräfte werden geschult, um auch vulnerablen Jugendlichen (z. B. traumatisierten oder inklusiv betreuten Jugendlichen) Beteiligung zu ermöglichen.

2. Alters- und bedarfsgerechte Ansprache:

• Für jüngere Jugendliche oder solche mit besonderen Bedürfnissen werden geeignete Methoden (z. B. Bilder, Rollenspiele) genutzt, um Partizipation zu fördern.

• Für ältere Jugendliche werden direkte Diskussionen und Workshops angeboten, die ihnen mehr Eigenverantwortung ermöglichen.

3. Regelmäßige Information über Rechte:

• Jugendrechte und ihre Umsetzung werden in regelmäßigen Gruppentreffen thematisiert.

• Rechte und wichtige Informationen werden in leicht zugänglicher und verständlicher Form (z. B. Plakate, Broschüren) in der Wohngruppe veröffentlicht.

Sicherung und Weiterentwicklung der Beteiligung

1. Verantwortliche Ansprechpersonen:

• Pädagogische Fachkräfte übernehmen die Verantwortung, die Beteiligung der Jugendlichen im Alltag sicherzustellen.

• Vertrauenspersonen oder externe Berater*innen stehen zur Verfügung, wenn Jugendliche unabhängig von der Wohngruppe Anliegen besprechen möchten.

2. Überprüfung und Anpassung:

• Die Wirksamkeit der Partizipation wird regelmäßig überprüft (z. B. durch Feedbackrunden, Evaluationen).

• Erkenntnisse aus dem Alltag werden genutzt, um Partizipationsstrukturen weiterzuentwickeln und noch besser an die Bedürfnisse der Jugendlichen anzupassen.

3. Dokumentation:

• Beteiligungsprozesse und Ergebnisse werden dokumentiert, um die kontinuierliche Entwicklung und Umsetzung sicherzustellen.

6. Maßnahmen zur Prävention

Wohngruppe Nado Sechs Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren

Präventionsmaßnahmen dienen dazu, Jugendliche wirksam vor Gewalt zu schützen und ein sicheres, unterstützendes Umfeld in der Einrichtung zu schaffen. Die Verantwortung liegt primär bei den Erwachsenen, insbesondere den Fachkräften, die den Schutzauftrag in der Wohngruppe tragen. Darüber hinaus spielen präventive Angebote für die Jugendlichen selbst eine zentrale Rolle, um sie in ihrer Selbst- und Sozialkompetenz zu stärken.

Zielsetzung der Präventionsmaßnahmen

• Schaffung eines gewaltfreien Umfelds: Ein Umfeld, das von Sicherheit, Respekt und Offenheit geprägt ist, schützt vor Gewalt und stärkt das Vertrauen der Jugendlichen in die Einrichtung.

• Stärkung der Selbstwahrnehmung und Grenzen: Die Jugendlichen lernen, ihre eigenen Grenzen zu erkennen, zu setzen und die anderer zu respektieren.

• Aufklärung über Gewalt und Schutzrechte: Präventive Angebote vermitteln den Jugendlichen Wissen über ihre Rechte und zeigen ihnen, wie sie sich Hilfe holen können.

Umsetzung ziel- und altersgruppenspezifischer Prävention

1. Workshops und Schulungen für Jugendliche:

• Jugendrechte-Workshops: Aufklärung über ihre Rechte und deren praktische Anwendung.

• Deeskalationstrainings: Vermittlung von Methoden zur Konfliktbewältigung ohne Gewalt.

• Workshops zu Cybermobbing und digitaler Sicherheit: Sensibilisierung für digitale Gefahren und die richtige Nutzung sozialer Medien.

• Prävention sexualisierter Gewalt: Unterstützung bei der Erkennung von Grenzverletzungen und Anleitung, wie sie sich schützen können.

2. Sexualpädagogisches Konzept:

• Gespräche und altersgerechte Aufklärung über Themen wie Körperwahrnehmung, Sexualität und Grenzsetzung.

• Förderung eines positiven Körpergefühls und Sensibilisierung für die Bedeutung von Einwilligung.

3. Selbst- und Sozialkompetenzförderung:

• Rollenspiele und Gruppenübungen zur Stärkung von Selbstbewusstsein und Empathie.

• Förderung von Teamarbeit und gegenseitigem Respekt in der Wohngruppe.

Einbezug von Eltern und externen Akteuren

1. Sensibilisierung und Zusammenarbeit mit Eltern:

• Informationsveranstaltungen und Elternabende zu Themen wie Gewaltprävention und Jugendrechte.

• Unterstützung der Eltern, ihre Wahrnehmung für mögliche Gefährdungen zu schärfen und sich aktiv an Präventionsmaßnahmen zu beteiligen.

2. Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern:

• Einbindung externer Fachkräfte und Beratungsstellen, z. B. für Gewaltprävention, sexualisierte Gewalt oder Deeskalation.

• Organisation gemeinsamer Veranstaltungen mit regionalen Netzwerken, wie „Runden Tischen“.

Maßnahmen zur Unterstützung von Fachkräften

1. Schulungen und Fortbildungen:

• Regelmäßige Fortbildungen für Mitarbeiter*innen zu Themen wie Machtstrukturen, Gewaltprävention und Jugendrechte.

• Spezifische Schulungen zur Erkennung und Intervention bei sexuellen Grenzverletzungen oder Gewalt.

2. Reflexion und Supervision:

• Regelmäßige Supervision und Intervision zur Reflexion der eigenen Haltung und Arbeit.

• Förderung eines kollegialen Austauschs, um Präventionsstrategien gemeinsam weiterzuentwickeln.

Sicherung der Qualität

1. Einbindung externer Expertise:

• Kooperation mit spezialisierten Einrichtungen und Fachberatungsstellen, um die Qualität der Präventionsmaßnahmen sicherzustellen.

• Gastvorträge oder Workshops durch externe Expert*innen zu spezifischen Themenbereichen.

2. Evaluation und Weiterentwicklung:

• Kontinuierliche Überprüfung der Präventionsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit.

• Anpassung der Angebote basierend auf Feedback der

7. Beschwerdestrukturen

Wohngruppe Nado

Sechs Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren

Die Einrichtung muss sicherstellen, dass Jugendliche bei Bedarf einfache und transparente Möglichkeiten haben, um sich zu beschweren, insbesondere bei Grenzverletzungen oder unangemessenem Verhalten von Mitarbeitenden oder anderen Jugendlichen. Solche Beschwerdestrukturen helfen dabei, Machtmissbrauch und Gewalt vorzubeugen und die Rechte der Jugendlichen zu wahren. Es ist wichtig, dass diese Strukturen sowohl innerhalb der Wohngruppe als auch über externe, unabhängige Stellen zugänglich sind.

Ziele der Beschwerdestrukturen

• Sicherung der Rechte der Jugendlichen: Die Jugendlichen sollen wissen, wie sie sich bei Problemen oder Konflikten melden können, ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu haben.

• Schutz vor Machtmissbrauch: Durch effektive Beschwerdesysteme wird das Risiko von Missbrauch oder unangemessenen Verhaltensweisen seitens der Mitarbeitenden oder anderen Jugendlichen reduziert.

• Förderung der Selbstvertretung: Jugendliche sollen die Fähigkeit entwickeln, ihre Interessen zu vertreten und Verantwortung für ihre Rechte zu übernehmen.

Altersgerechte und effektive Beschwerdestrukturen

1. intern:

• Beschwerdebox: Eine anonyme Möglichkeit, Beschwerden oder Anliegen zu äußern, ohne sich direkt einer Person gegenüber öffnen zu müssen.

• Gespräche mit Vertrauenspersonen: Benennung von spezifischen Ansprechpersonen (z. B. Fachkräfte, die als Vertrauenspersonen fungieren) für jedes Kind oder Jugendlichen, bei denen sie ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen vorbringen können.

• Regelmäßige Einzelgespräche: In regelmäßigen Abständen finden Gespräche statt, in denen die Jugendlichen ihre Erfahrungen und möglichen Beschwerden mitteilen können.

2. extern:

• Ombudsstellen: In Niedersachsen sind Ombudsstellen nach § 9a SGB VII für die Unterstützung Jugendlichen und ihren Familien vorgesehen. Diese Stellen sind unabhängig und bieten einen professionellen Rahmen zur Konfliktklärung.

• Unabhängige Beratungsstellen: Es ist wichtig, dass den Jugendlichen auch externe Anlaufstellen wie Beratungsstellen für Jugendschutz oder Rechtsberatung zugänglich gemacht werden, um eine objektive und neutrale Unterstützung zu erhalten.

Zugänglichkeit und Beteiligung der Jugendlichen

1. Zugang zu Beschwerden:

• Einfacher Zugang: Den Jugendlichen muss klar und transparent erklärt werden, wie und bei wem sie sich im Falle von Problemen oder Beschwerden melden können. Informationen dazu müssen jederzeit zugänglich sein, zum Beispiel in Form von Informationsmaterial oder durch regelmäßige Besprechungen.

• Niedrigschwellige Angebote: Die Jugendlichen sollten keine Hürden überwinden müssen, um ihre Beschwerden zu äußern, weshalb die Verfahren einfach und verständlich gestaltet werden müssen.

2. Selbstvertretung und Beteiligung:

• Förderung der Eigenverantwortung: Die Jugendlichen sollten aktiv in die Gestaltung der Beschwerdeprozesse einbezogen werden. Dies könnte durch die Bildung von Beschwerdevertretungen oder durch regelmäßige Feedbackgespräche mit den Jugendlichen erfolgen.

• Partizipation bei der Entwicklung: Es ist sinnvoll, gemeinsam mit den Jugendlichen zu erarbeiten, wie die Beschwerdestrukturen aussehen und welche Möglichkeiten zur Mitbestimmung sie haben.

Weiterentwicklung der Beschwerdestrukturen

• Zielgruppenspezifische Anpassung: Falls notwendig, sollten spezifische Beschwerdewege für besonders vulnerabile Jugendliche oder für Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (z. B. in inklusiven Betreuungskonzepten) entwickelt werden.

• Kontinuierliche Evaluation: Die bestehenden Beschwerdestrukturen sollten regelmäßig überprüft und weiterentwickelt werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht werden und die gewünschten Ergebnisse erzielen.

8. Handlungsplan

Der Handlungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des Jugendschutzes und stellt sicher, dass im Falle eines Verdachts auf Gewalt gegen Jugendliche ein strukturiertes, schnelles und überlegtes Vorgehen erfolgt. Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden der Wohngruppe Nado genau wissen, wie sie sich im Verdachtsfall verhalten sollen, wer welche Verantwortung trägt und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Der Plan sollte klar und verbindlich sein und regelmäßig überprüft sowie angepasst werden.

Ziele des Handlungsplans:

1. Sicherheit und Klarheit für alle Mitarbeitenden: Durch klare Verantwortlichkeiten und festgelegte Handlungsschritte wird jedem Mitarbeitenden Sicherheit gegeben, was im Verdachtsfall zu tun ist.

2. Schnelles Handeln bei Verdacht auf Gewalt: Der Handlungsplan sorgt dafür, dass bei einem Verdacht sofortige und gezielte Maßnahmen ergriffen werden können, um das Wohl des betroffenen Kindes oder Jugendlichen zu sichern.

3. Transparenz und Partizipation: Der Plan sollte gemeinsam mit den Mitarbeitenden entwickelt werden, um eine hohe Akzeptanz und Verbindlichkeit zu gewährleisten. Auch die betroffenen Jugendlichen sollten über den Handlungsplan informiert werden.

Zentrale Bestandteile des Handlungsplans:

1. Meldewege und Verantwortlichkeiten:

• Transparente Meldewege: Es muss klar sein, wer im Falle eines Verdachts informiert werden muss (z. B. Ansprechpersonen innerhalb der Einrichtung, externe Stellen wie Jugendämter).

• Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten: Der Plan muss festlegt, wer für welche Schritte verantwortlich ist, vom ersten Verdacht über die Kontaktaufnahme mit externen Stellen bis hin zu den weiteren Maßnahmen. Ein Verantwortlicher sollte die Koordination übernehmen.

2. Sofortmaßnahmen bei Verdacht:

• Erste Reaktionen: Sofortige und gezielte Maßnahmen müssen festgelegt werden, um den Schutz des Kindes oder Jugendlichen zu gewährleisten. Dies kann eine unmittelbare Trennung von möglichen Tätern oder der Abbruch einer belastenden Situation sein.

• Untersuchungen und Beobachtungen: In einigen Fällen kann es notwendig sein, die Situation weiter zu beobachten, um sicherzustellen, dass keine weiteren Gefährdungen bestehen.

3. Unterstützungsangebote für das betroffene Kind:

• Schutz und Unterstützung: Der Plan muss Maßnahmen zum Schutz des betroffenen Kindes beinhalten, z. B. die Bereitstellung eines sicheren Rückzugsortes oder psychologische Unterstützung.

• Angebote zur Aufklärung und Begleitung: Auch die Aufklärung des Kindes über seine Rechte und mögliche Unterstützungsmöglichkeiten sollte ein Bestandteil des Handlungsplans sein.

4. Externe Unterstützung und Meldepflichten:

• Einbindung von Dritten: Abhängig vom Verdachtsfall müssen verschiedene Institutionen wie Sorgeberechtigte, Vormünder, Jugendämter, Polizei oder externe Fachberatungsstellen eingeschaltet werden. Die entsprechenden Zeitpunkte und Protokolle für die Kontaktaufnahme müssen festgelegt werden.

• Meldung an zuständige Stellen: Der Handlungsplan sollte auch die rechtlichen Vorgaben (z. B. nach § 8a SGB VIII) zur Meldung an Behörden und externe Stellen berücksichtigen.

5. Dokumentation des Vorgehens:

• Lückenlose Dokumentation: Alle Schritte, die im Verdachtsfall unternommen werden, sollten sorgfältig dokumentiert werden, um den Verlauf nachvollziehbar zu machen und eine rechtliche Absicherung zu bieten. Wer die Dokumentation übernimmt und wo diese abgelegt wird, muss im Plan festgelegt sein.

6. Berücksichtigung von Datenschutz und rechtlichen Regelungen:

• Datenschutz und Vertraulichkeit: Es muss sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der betroffenen Jugendlichen gemäß den Datenschutzbestimmungen (z. B. DSGVO) behandelt werden.

• Rechtliche Vorgaben: Der Plan muss sicherstellen, dass alle Handlungen im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem SGB VIII, stehen.

7. Transparenz gegenüber den betroffenen Jugendlichen:

• Sichtbarkeit des Handlungsplans: Der Handlungsplan sollte für die Jugendlichen sichtbar und verständlich gemacht werden, z. B. durch Aushänge, Informationsmaterial oder regelmäßige Besprechungen, in denen sie darüber informiert werden.

8. Umgang mit der Öffentlichkeit und Medien:

• Regelungen für Medienanfragen: Im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung des Vorfalls (z. B. durch Medienanfragen) muss der Handlungsplan auch festlegen, wie mit der Öffentlichkeit umgegangen wird. In der Regel sollte dies durch die verantwortlichen Führungskräfte und nach Absprache mit rechtlichen Beratern geschehen.

9. Nach einem ausgeräumten Verdacht:

• Aufarbeitung des Falls: Auch nach der Klärung eines Verdachts sollte der Vorfall mit allen Beteiligten aufgearbeitet werden. Dies kann durch Reflexionsgespräche mit den Mitarbeitenden, dem betroffenen Kind oder Jugendlichen und den Eltern erfolgen.

• Rehabilitative Maßnahmen: Falls notwendig, sollten rehabilitative Maßnahmen für die betroffenen Personen eingeplant werden, um den Heilungsprozess zu unterstützen und das Vertrauen wiederherzustellen.

9. Auswertung und kontinuierliche Verbesserung

Die Auswertung von Ereignissen oder Verdachtsfällen im Bereich des Jugendschutzes ist ein wichtiger Bestandteil, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Nach einem Vorfall sollte nicht nur die konkrete Situation analysiert werden, sondern auch die Mechanismen, die zum Schutz der Jugendlichen in der Wohngruppe Nado eingesetzt wurden. Die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung des Konzepts zum Schutz vor Gewalt ist entscheidend, um eine hohe Qualität und Effektivität in den Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.

Ziel der Auswertung:

1. Lernen aus der Praxis: Die Auswertung soll dazu dienen, aus tatsächlichen Fällen zu lernen und die Schutzmechanismen weiter zu verbessern. Hierzu müssen sowohl positive als auch verbesserungswürdige Aspekte des Vorgehens identifiziert werden.

2. Optimierung der Schutzmaßnahmen: Durch die regelmäßige Analyse und Anpassung des Konzepts zum Schutz vor Gewalt können Schutzlücken geschlossen und die Sicherheit der Jugendlichen nachhaltig erhöht werden.

Wesentliche Bestandteile der Auswertung:

1. Professionelle Evaluation von Verdachtsfällen:

• Analyse von Fallverläufen: Jeder Verdachtsfall sollte gründlich ausgewertet werden. Dabei wird nicht nur der konkrete Ablauf des Vorfalls analysiert, sondern auch die Reaktionen der Mitarbeitenden und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.

• Erfolgreiche Schutzmaßnahmen identifizieren: Es wird überprüft, welche Schutzmaßnahmen gut funktioniert haben und warum. Dies hilft, bewährte Verfahren für zukünftige Fälle zu übernehmen und weiter zu stärken.

• Herausforderungen und Schwächen: Es wird evaluiert, welche Prozesse oder Schutzmaßnahmen verbessert werden müssen, um in Zukunft noch effektiver gegen Gewalt oder Missbrauch vorgehen zu können.

2. Instrumente für die Auswertung:

• Dokumentationssysteme: Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation von Vorfällen und den daraufhin ergriffenen Maßnahmen ist notwendig, um später eine fundierte Auswertung vornehmen zu können.

• Feedback von Mitarbeitenden und Betroffenen: Ein systematisches Feedback der Mitarbeitenden, aber auch der betroffenen Jugendlichen, kann wertvolle Informationen für die Evaluation liefern. Dies kann durch Reflexionsgespräche, Umfragen oder andere geeignete Instrumente erfolgen.

• Einsatz externer Fachberatung: In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Fachstellen oder Berater hinzuzuziehen, um eine objektive Sichtweise auf den Fallverlauf und die getroffenen Maßnahmen zu erhalten.

3. Kontinuierliche Anpassung des Schutzkonzepts:

• Regelmäßige Aktualisierungen: Das Schutzkonzept muss regelmäßig überprüft und an neue rechtliche, gesellschaftliche oder strukturelle Anforderungen angepasst werden. Besonders nach jedem Verdachtsfall sollte das Konzept auf seine Wirksamkeit hin evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

• Integration von neuen Erkenntnissen: Falls durch die Auswertung neue Erkenntnisse zu Handlungsmöglichkeiten oder Schutzmechanismen gewonnen werden, sollten diese in das bestehende Konzept integriert werden.

4. Verantwortung des Trägers der Einrichtung:

• Verpflichtung zur Konzeptentwicklung und -umsetzung: Der Träger der Wohngruppe Nado ist verpflichtet, ein Konzept zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln, zu implementieren und fortlaufend zu evaluieren. Dies ist nicht nur eine rechtliche Pflicht im Rahmen der Betriebserlaubnis, sondern auch eine moralische Verantwortung, um das Wohl der Jugendlichen zu sichern.

• Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden: Wenn eine neue Betriebserlaubnis beantragt wird oder ein Schutzkonzept erstmals vorgelegt wird, muss der Träger nachweisen, dass der Prozess der Konzeptentwicklung bereits eingeleitet wurde und das Konzept kontinuierlich verbessert wird.

5. Qualitätssteigerung durch Auswertung:

• Zielgerichtete Verbesserung: Die Auswertung führt zu einer gezielten Verbesserung des Gesamtkonzepts. So wird nicht nur die Qualität der Präventions- und Interventionsmaßnahmen erhöht, sondern auch die Arbeitsweise der Mitarbeitenden optimiert.

• Langfristige Wirksamkeit: Durch die kontinuierliche Analyse und Anpassung des Schutzkonzepts kann ein langfristiger Schutz für Jugendliche gewährleistet werden.

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